Info über die Kfz Versicherung: - Günstiger Versichern Online Bausparen mit Bonus und Prämie.

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  • KFZ-Haftpflichtversicherung -diese übernimmt Schäden, die durch Ihr Auto an anderen Fahrzeugen, Personen etc. verursacht werden.


• auf Wunsch mit       "
Freischaden"

Bonusstufengeschenk für Zweitfahrzeuge:
Sie haben bereits ein Fahrzeug in einer Bonusstufe (0-8) versichert? Für Zweitwagen Ihres Partners/Ihrer Partnerin oder Ihrer Kinder, die mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt leben, bekommen Sie Bonusstufen geschenkt.


  • Kaskoversicherung

Vollkaskoversicherung: Der optimale Schutz für Ihr Auto. Besonders empfehlenswert für neuere und hochwertige Fahrzeuge.
Mitversicherung des selbstverschuldeten Unfalls sowie alle Deckungen der Teilkaskoversicherung

• Teilkaskoversicherung: Hier ist Ihr Fahrzeug u.a. versichert gegen Parkschaden und Vandalismus, Diebstahl Naturereignisse, Marderbisse und Brandschäden.

Vergleich über Vollkasko Hatpflicht-Versicherung.
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Vergleich über Vollkasko Deckungsumfang.
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  • Insassenunfall-Versicherung -

Diese schützt Sie und Ihre Mitfahrer vor den Folgen eines Unfalls und stellt eine wichtige Ergänzung zu Ihrer Autoversicherung dar. für alle Insassen (inkl. Lenker)

  • Pannen Hilfe Beinhaltet je nach Variante:

Such- und Bergungskosten bei Unfällen, Zustellung von Ersatzteilen, Übernachtungs- und Heimreisekosten, Mietwagen, Benachrichtigungsservice, Medizinische Betreuung, etc.

  • Grüne Karte

Grundsätzlich muss in ganz Europa eine Kfz-Haftpflichtversicherung für das Fahrzeug abgeschlossen werden. In der EU gilt bereits das Kennzeichen als Nachweis dafür. Für Reisen in Nicht-EU-Länder bekommt man von seiner Versicherung eine so genannte „Grüne Karte“ als Nachweis des Versicherungsschutzes.

  • KFZ-Rechtsschutzversicherung

damit Sie zu Ihrem Recht kommen Inkludiert ist.

  • Fahrzeug-Rechtsschutz:

• die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Zusammenhang mit der Verwendung des versicherten Fahrzeuges.
• die Verteidigung in Strafverfahren wegen eines Verkehrsunfalls oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften.
• die Vertretung in Verfahren wegen Entziehung oder Einschränkung der Lenkerberechtigung sowie der Wiederausfolgung.

  • Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz:

• die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die versicherte Fahrzeuge und Anhänger einschließlich Ersatzteile und Zubehör betreffen.

  • Lenker-Rechtsschutz:

• Schadenersatz- und Straf- sowie Führerschein-Rechtsschutz als Lenker von nicht in Ihrem Eigentum stehenden Fahrzeugen.

Pflichten des Versicherten
Jeder Versicherungsnehmer hat nicht nur Rechte, sondern auch Verpflichtungen, dazu gehört:
   Nie ohne Lenkerberechtigung fahren und auch niemand anderen ohne gültige Dokumente ans Steuer lassen
   Nie alkoholisiert oder unter Einfluss von Drogen und Medikamenten fahren
   Nur so viele Passagiere mitnehmen, wie laut Zulassungsschein erlaubt sind
   Fahrzeug regelmäßig auf Betriebstüchtigkeit überprüfen lassen
   Prämie immer pünktlich zahlen

Werden diese Pflichten nicht erfüllt, ist es möglich, dass die Versicherung im Schadenfall die Kosten nicht übernimmt. Die Geschädigten werden zwar vorab auf jeden Fall von der Versicherung entschädigt. Diese kann sich dann aber vom Verursacher die Zahlung bis zu einer Höhe von 22.000 Euro zurückholen.


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